Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile und Wohnwägen

Das Wichtigste in Kürze:

Was müssen Sie über Ihre Anmietung wissen?

Das Mindestalter für eine Anmietung beträgt 19 Jahre. Davon muss der B - Führerschein mindestens 1 Jahr im Besitz sein. Jeder Fahrer muss eine Fahrerlaubnis vorweisen, die während der gesamten Mietdauer im Land der Anmietung gültig ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt! Alle Fahrer müssen ihren gültigen Führerschein mit sich führen. Wer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen kann, darf das Fahrzeug nicht fahren.

Buchungsbestätigung

Bringen Sie bitte Ihre Reservierungsnummer oder Ihre Buchungsbestätigungs-E-Mail mit, falls möglich.

 

Ihre Verantwortung

Die Person, die den Vertrag unterzeichnet trägt die Verantwortung. Das muss die,- bzw. derjenige sein, der die Anmietung bezahlt und Hauptfahrer*in des Fahrzeuges ist. Sie akzeptieren mit abgeschlossenem Mietvertrag:

      - die Bedingungen des Mietvertrages

  - diese Allgemeinen Mietbedingungen

     - den Zustandsbericht des Fahrzeuges 

    - die Datenschutz-Informationen gelesen zu haben zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sie sind uns gegenüber verantwortlich, wenn das Fahrzeug – aus welchen Gründen auch immer - beschädigt wird oder abhandenkommt, als auch für eine ordnungsgemäße Rückgabe. Während der Dauer der Anmietung tragen Sie auch die Verantwortung für Bußgelder (zB durch Verkehrsverstöße) sowie andere Gebühren (zB ausländische Maut), Ordnungsstrafen, sonstige Strafen und halten die jeweils nationalen Vorschriften ein.

 

Versicherung, Kaution und Haftungsbeschränkungen

Bitte lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig und gewissenhaft durch – Sie sollten Ihre Pflichten bei der Nutzung des Fahrzeuges kennen und bereits im Vorhinein wissen, dass bei Verstößen gegen den Vertrag Haftungsbeschränkungen unwirksam sein können und/oder die Versicherung zu keiner Leistung verpflichtet ist.

 

a.) Versicherung:

Wir schließen für das vermietete Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt ab, deren Versicherungsprämie bereits im Mietpreis enthalten ist. Der Selbstbehalt für Wohnwagen liegt bei € 800,- (in Worten: achthundert Euro) und für Reisemobile € 1.000,-- (in Worten: eintausend Euro).

 

Bei Fahrten in außereuropäische oder Krieg führende Länder besteht kein Haftpflicht- bzwVollkaskoschutz. In diesem Falle haftet der Mieter für Schäden jeglicher Art. Versicherungen für diese Länder müssen extra abgeschlossen werden!



b.) Kaution:

Diese Beträge sind als Kaution bei Übernahme des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen (ausdrücklich keine Autorisierung auf Kreditkarten!). Die hinterlegte Kaution dient zur Abdeckung von Schäden, die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind sowie für den Selbstbehalt in einem Schadenfall. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne vorherige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution ist daher auch nicht möglich.

 

c.) Haftungsbeschränkungen

Für allfällige Beschädigungen des gemieteten Fahrzeuges - insoweit diese nicht durch die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gedeckt sind – haften Sie als Mieter bzw. der/die Fahrer*in, und zwar zur ungeteilten Hand (den Selbstbehalt betreffend).



Sie verpflichten sich, alle bei der Handhabung des gemieteten Fahrzeuges einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften (zB einzuhaltendes Gesamtgewicht, Vorgaben von Zoll- und Polizeibehörden) zu beachten und allen behördlichen Anordnungen in diesem Zusammenhang Folge zu leisten.

Für Schäden an Personen oder am gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch Sie oder der mitfahrenden Personen entstehen haften - sofern durch die Vollkaskoversicherung kein Schadenersatz geleistet wird – Sie als Mieter.

 

Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung!

 

Schäden / Übergabe / Abstellen von Fahrzeugen am Firmengelände

Bevor Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen, überprüfen Sie bzw. überprüfen wir mit Ihnen gemeinsam vor Ort den Zustand des Fahrzeuges am Tag der Übergabe. Dadurch können Streitfälle über Schäden bei der Rückgabe bereits im Vorfeld vermieden werden. Wir verpflichten uns das an Sie vermietete Fahrzeug in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand an Sie zu übergeben. Sie verpflichten sich das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör im gleichen Zustand - jedoch unter Berücksichtigung der sich auch bei normalem Gebrauch ergebenden Abnützung - an uns zurückzugeben.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN:

 

Beanstandungen und etw. Schäden müssen am Tag der Übergabe geltend gemacht werden!


Die Übergabe selbst wird von einem unserer fachkundigen Mitarbeiter mit Ihnen gemeinsam durchgeführt. Je nach Einschulungsbedarf rechnen Sie hier mit zusätzlichem Zeitaufwand von ca. 30 bis 60 min. Bitte seien Sie pünktlich zum vereinbarten Mietbeginn ca. 30 bis 60 min früher bei uns in der Werkstatt, da ansonsten eine termingerechte Übergabe nicht gewährleistet werden kann und mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.

 

Für abgestellte bzw fremde Fahrzeuge auf dem Firmengelände wird keine Haftung übernommen, unabhängig von einem bestehenden Mietvertrag!

 

Ohne Verständigung an uns sind eigenmächtig abgestellte bzw. fremde Fahrzeuge 24h von Firmengelände abholen zu lassen, widrigenfalls ein Pönale in Höhe von € 25,--/Tag verrechnet wird (von einer Besitzstörungsklage wird derzeit noch Abstand genommen).

 

 

a.) Sofortige Reparaturen

Beim Fahrzeug auftretende Schäden, deren Reparatur unbedingt sofort durchgeführt werden müssen, sind vorher mit uns abzusprechen! Reparaturarbeiten müssen in einer Fachwerkstätte für das jeweilige Fahrzeug durchgeführt werden. Weiters muss bei Rückgabe des Fahrzeuges eine bestätigte Werkstattrechnung über die durchgeführte Reparatur vorgelegt werden. Bei Nicht-Vorlage oder fehlender Absprache mit uns erfolgt keine Kostenrückerstattung! Ein etwaiger Ersatz von Miettagessätzen für die Zeit, in der das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert wird, wird nicht gewährt.



b.) Vertragswerkstätten

Auftretende Schäden in der Garantie des Fahrzeuges sind zwingend in einer Vertragswerkstätte der Händlerfirma des Basisfahrzeuges (zB Fiat, VW, Renault, Ford, Mercedes etc) durchführen zu lassen!



c.) Schäden durch Dritte

Sie haften als Unterzeichner des Mietvertrages auch für Schäden, die während des Mietverhältnisses von anderen Personen (sog. Dritten), denen sie das Fahrzeug überlassen haben. Überlassen heisst denen Sie die Benützung ermöglicht haben und für Schäden, die durch diese Personen verursacht wurden.

 

Rückgabe

Wenn Sie das Fahrzeug verspätet als gebucht, wenn es in einem aussernatürlich schmutzigen oder penetrant riechenden Zustand zurückgegeben wird, werden Ihnen zusätzliche Gebühren für den erhöhten Reinigungsaufwand (je nach Aufwand, jedoch mindestens € 150,--) berechnet. Gleiches gilt für Fahrzeuge die nicht – wie in diesen Mietbedingungen ausdrücklich festgehalten - vollgetankt an uns retourniert werden. Das Mietfahrzeug wird im vollgetankten Zustand von uns übergeben und wird daher auch wieder vollgetankt zurückgestellt.

 

Sie verpflichten sich, das gemietete Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses (Tag der Rückgabe) mit entleertem Abwassertank sowie entleerter und gereinigter Toilettenkassette zurückzustellen. Für einen nicht entleerten Abwassertank oder nicht entleerte und gereinigte Toilettenkassette werden zusätzlich € 150,-- für den entstehenden Mehraufwand verrechnet. Für die Toilette muss die entsprechende Chemieflüssigkeit verwendet werden!



a.) Servicekostenpauschale

Die verbindliche Servicekostenpauschale beträgt € 150,--/Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden innen und außen einwandfrei gereinigt übergeben (Endreinigung). Weiters beinhaltet die Servicekostenpauschale die Versicherung (Vollkasko), das Service, § 57a KFG („Pickerl“), österreichische Mautgebühren usw).

Wir sind verpflichtet die jeweiligen Servicetermine fristgerecht im Sinne der vorgegebenen Serviceintervalle sowie gesetzliche Vorgaben einzuhalten, ansonsten die Herstellergarantie nicht mehr gegeben ist.

Interior (Tische und Stühle) werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

b.) Vorzeitige Rückgabe

Für vorzeitige Rückgaben bzw. nicht genutzte Tage wird keine Erstattung geleistet.

 

c.) Verspätete Rückgabe

Das Fahrzeug ist termingerecht lt. Mietvertrag zurückzustellen am Firmensitz des Vermieters (Gradnerstraße 66; 8055 Graz).

Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn Sie als Mieter das Fahrzeug nicht

termingerecht zurückbringen.

Eine Zusatzgebühr wird fällig, sobald der Rückgabezeitpunkt um eine Stunde überschritten wird.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe (verspätet heisst: eine Stunde Rückstand und ohne Info an uns), sind wir berechtigt eine Entschädigung bis in Höhe des vereinbarten Mietpreises von Ihnen zu verlangen (!).

Bereits nach einer Stunde wird Ihnen zusätzlich zum Mietpreis ein Tagessatz verrechnet. Wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben, stimmen Sie zu, dass wir Ihre Zahlungskarte mit allen während der Mietdauer anfallenden Kosten belasten dürfen bzw. stimmen dem Rechnungsversand zur Überweisung zu. 

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden liegt es daher in Ihrem eigenen Interesse, bei uns eine Verlängerung der Mietzeit zu beantragen!

Der Mieter hat den Vermieter von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich aus der

verspäteten Rückgabe des Mietfahrzeuges ergeben schadlos zu halten/freizustellen.

 

Kontakt und Abhilfe

Wir sind bei Fragen oder Problemen während dem Mietzeitraum für Sie erreichbar unter

+43 (0) 316 272 795 – 0 oder office@kledo.at. Öffnungszeiten siehe Homepage.

 

Inakzeptables Verhalten

Wir können uns weigern, Ihnen ein Fahrzeug zu vermieten, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der Mieter bzw. Hauptfahrer oder einer der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder ausfällige Bemerkungen gemacht werden.

Weiters können wir die Vermietung eines Fahrzeugs bei begründetem Anlass verweigern oder auch nur bestimmten Fahrern erlauben, das Fahrzeug zu fahren.

 

 

WICHTIGE INFORMATION:

 

VERBOT

Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt!! Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes behalten wir uns vor, die Kaution zur Gänze einzubehalten! (Mehraufwand für die Unmöglichkeit der Weitervermietung; kompletter Deckenaustausch zur Geruchsentfernung sowie notwendige und vollständige Polsterreinigung usw).

 

Grundlegende rechtliche Informationen

1. Mietvertrag

Der Vertrag wird geschlossen zwischen uns, KLEDO Reisemobile GmbH, Gradnerstraße 66, 8055 Graz (im Folgenden „Vermieter“ oder „wir“ genannt) und Ihnen, wie im Mietvertrag namentlich benannt.

2. Das Fahrzeug

Wir sind verpflichtet, das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung, in verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäß versteuert und angemeldet zur Verfügung und bereitzustellen. Weiters sind wir verpflichtet, alle unsere Mietfahrzeuge mit der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auszustatten.

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie etwaig gebuchte Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben – unter Berücksichtigung und mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. 

Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig, bevor Sie es in Betrieb nehmen (siehe „Schäden/Übergabe“).

 

3. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt in der Haupt- und Nebensaison einen Tag.

In der Nebensaison werden bei geringerer Mietdauer (unter zwei Tage) die Preise der Hauptsaison verrechnet.

     Beginn und Ende Mietdauer

Die Mietdauer beginnt, wenn Sie das Fahrzeug bei uns vor Ort abholen und endet, wenn wir das Fahrzeug und die Schlüssel von Ihnen zurückerhalten haben.

      Rückgabe

Die Rückgabe der Fahrzeuge ist nur zu Öffnungszeiten der Werkstatt (Montag bis Freitag!) möglich. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage (ACHTUNG verschiedene Sommer,- und Winteröffnungszeiten). 

Die Fahrzeugschlüssel sind – insofern nichts anderes vereinbart wurde – in der Werkstatt beim Werkstattleiter, Herrn Till bzw. seiner jeweiligen Vertretung abzugeben.


Nur so kann sichergestellt werden, dass eine ordnungsgemäße Rückgabe und korrekte allfällige Fehlerfeststellung gewährleistet ist.


4. Ersatzfahrzeug

Sollte das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin, aus welchem Grund auch immer (zB Gründe welche der Vermieter zu vertreten hat oder durch Verschulden des Vormieters) nicht verfügbar sein, so steht uns das Recht zu, Ihnen entweder ein Fahrzeug von mindestens gleicher Größe (gleiche Anzahl von Schlafplätzen) zum vereinbarten Mietpreis zu dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, oder wenn kein adäquates Fahrzeug oder keine Einigung getroffen werden kann vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten. Diesfalls sind wir verpflichtet Ihnen die bereits geleistete Vorauszahlung zurückzuerstatten. Dafür wird – insofern nicht anderes vereinbart wird - das gleiche Zahlungsmittel verwendet wie für die geleistete Vorauszahlung.


Der Mieter hat den Vermieter von etwaigen Schadenersatzansprüchen, die sich aus diesem Umstand ergeben schadlos zu halten. (Sie sind nicht berechtigt Schadenersatzforderungen an uns zu stellen).


5. Kosten

a.) Anzahlung, Vorauszahlung

Bei Mietvertragsabschluss ist eine Anzahlung bzw Vorauszahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten binnen 7 Werktagen (Werktage sind Montag bis Samstag)Der Restbetrag muss vor Mietantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein, oder bei Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeuges bezahlt werden.

Der Mietvertrag ist erst nach Einlangen der Anzahlung bzw. Vorauszahlung gültig.

 

b.) Kaution

Die Kaution ist bei Abholung zwingend in bar zu hinterlegen.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution in bar rückerstattet.

Mehrkilometer werden nach der Rücknahme verrechnet (siehe "Kilometerfreigrenze/Kilometerpauschale, Mehrkilometer").

 

c.) aus Mietvertrag

Sie verpflichten sich durch Abschluss des Mietvertrages die darin angegebenen Kosten für das Fahrzeug (und die von Ihnen gewählten Extras) für die Dauer der gebuchten Anmietung zu bezahlen. Im Falle von Verlängerungen der Mietdauer (diese Möglichkeit ist stets an unsere Kapazitäten gebunden!) verpflichten Sie sich auch diese Verlängerung zu begleichen; einschließlich der Kosten für gewählte Extras.

 

d.) Verpflichtende Kostenübernahme

In folgenden Fällen sind Sie ebenfalls zu einer Kostenübernahme verpflichtet:

      Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges (siehe „Ihre Verantwortung“),

      Zusätzliche Reinigung – diese ist nicht mit der Standard-Endreinigung zu verwechseln (siehe „Rückgabe sowie Verbot-Rauchverbot, nicht entleerte Tanks“),

      Abschleppen des Fahrzeuges (siehe „Ihre Verantwortung“),

      ausländische Maut (siehe „Ihre Verantwortung“),

      Geldstrafen für Parkverstöße oder Verkehrsdelikte (siehe „Ihre Verantwortung“),

      sonstige Strafen, Bußgelder und Gebühren sowie die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsentgelte (siehe „Ihre Verantwortung“).

 

e.) Mahnspesen

Bei verschuldetem Zahlungsverzug durch den Mieter hinsichtlich aus dem Mietverhältnis resultierender (Schadenersatz-)Forderungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zur Zahlung fällig (§ 1000 ABGB zwischen Privatpersonen und uns bzw § 456 UGB zwischen Unternehmern und uns). Für Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00/Mahnung inklusive Umsatzsteuer verrechnet, es sei denn, dieser Betrag stünde zur Höhe der eingemahnten Forderung in keinem angemessenen Verhältnis.

 

 

6. Nutzung des Fahrzeugs

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden und das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen. Weiters sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nur auf rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen; den richtigen Kraftstoff zu verwenden; das Fahrzeug zu verschließen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbaren Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäß verschlossen sind; die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:

      zu Werbezwecken

      für Fahrten auf unbefestigtem Gelände (Wald, Feld,- Wiesenwege usw); 

      um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren (mit Ausnahme für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Kraftstoff oder Gas); 

      anderen Personen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben.

Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist außerhalb der EU fahren wollen, dürfen Sie das Fahrzeug in einem auswärtigen Land nicht länger fahren, als es nach den geltenden Gesetzten zulässig ist.


7. Unfälle, Diebstahl und Schäden

Als Grundregel gilt: Sie haften für Unfälle bzw. Schäden, Verlust oder Diebstahl am Fahrzeug, am Fahrzeugzubehör und an den gebuchten Extras, die die Folge eines schuldhaften Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen die Bestimmungen dieses Mietvertrags durch Sie, einen Ihrer Mit- Zusatzfahrer oder durch eine Person, der Sie das Fahrzeug während der Mietdauer überlassen haben.


a.) Unfallbericht

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall oder Einbruch einen ordnungsgemäß ausgefüllten Unfall,- bzw. Schadensbericht inkl. polizeilicher Anzeige zu übermitteln, wobei insbesondere die Kontaktdaten der beteiligten Parteien bekanntzugeben sind.

Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr zur Deckung der anfallenden Kosten, wenn wir Sie kontaktieren müssen um ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensbericht-Formular zu erhalten.

Für Gegenstände jeglicher Art, welche aus einem Mietfahrzeug entwendet werden, haften Sie als Mieter.

 

b.) Selbstbehalt

Durch eine abgeschlossene Haftungsreduzierung kann im Geltungsbereich der Haftung diese auf den Selbstbehalt reduziert oder gänzlich ausgeschlossen werden.

Sie sind jedoch in jedem Fall verpflichtet, unverzüglich die Polizei und uns längstens binnen 48 Stunden ab Schadeneintritt zu benachrichtigen. Dies gilt auch, wenn kein Dritter daran beteiligt war, Sie also alleinig in den Schaden/Unfall verwickelt waren.


Im Falle des Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, den in diesem Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt, sowie sämtliche anfallenden Steuern und Gebühren für die Bearbeitung des Schadens oder Diebstahls zu bezahlen. Diese Ersatzpflicht kann nur dann entfallen, wenn Sie den Untergang, den Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs nicht zu vertreten haben oder eine zusätzliche Haftungsreduzierung (die abgeschlossen wurde, um Ihren Selbstbehalt zu reduzieren) abgeschlossen haben.

 

Unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Umständen kann die Haftungsreduzierung entfallen. Sie haften nicht für Verluste oder Kosten für Schäden, soweit diese unserem Versäumnis bei der Wartung des Fahrzeugs zuzuschreiben sind oder durch eine Herstellergarantie gedeckt sind.

8. Haftungsreduzierung

Bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs senkt die Haftungsreduzierung den von Ihnen zu zahlenden Betrag auf den angegebenen Selbstbehalt. Wir werden Ihnen nicht mehr als den angegebenen Selbstbehalt einschließlich Steuern (sofern zutreffend) sowie unsere Bearbeitungsgebühr für Schäden und/oder Diebstahl berechnen, es sei denn, es liegt ein Entfall der Haftungsreduzierung vor. Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung von den Ihnen hier zugrunde liegenden Pflichten als Mieter (vgl § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatzverpflichtung des Mieters gegenüber der Vermieterin Einfluss gehabt hat oder mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen.

Ihre Haftungsreduzierung entfällt demnach, wenn der Verlust oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder auf einem vorsätzlichen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung beruht. Wenn der Verlust oder Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind wir berechtigt, Schadenersatz in gesetzlichem Umfang - unter Umständen bis zur vollen Höhe des Betrags des Schadens oder Verlusts, der uns entstanden ist - zu verlangen.

9. Geldstrafen und Gebühren

Sie müssen für alle Parkgebühren oder Geldstrafen aufkommen, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Fahrzeugs anfallen. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühren für die Bearbeitung dieser Geldstrafen und Gebühren zu zahlen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Verlust oder Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungsgebühr.

10. Kraftstoff

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug mit vollem Tankinhalt zurückzugeben, so wie er ihn auch übernommen hat. Sollte der Tank nicht zur Gänze gefüllt sein, wird eine Pauschale von € 150,-- inkl. MwSt verrechnet. Diese Pauschale deckt den fehlenden Treibstoff und den Zeitaufwand zur Betankung des Fahrzeuges.

11. Zusatzfahrer und Mitfahrer, mehrere Mieter

Grundsätzlich wird das Mietverhältnis mit einer Person abgeschlossen. Der Mieter trägt die Alleinverantwortung der Fahrzeugüberlassung für den vereinbarten Mietzeitraum.

Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

12. Änderungen Ihrer Anmietung

Sie zahlen für jede Preiserhöhung, die im Mietvertrag abgeschlossen wurde, wenn Sie die Mietdauer ändern oder die vereinbarte Kilometerleistung überschreiten.

 

13. Kilometerfreigrenze/Kilometerpauschale, Mehrkilometer

Die Kilometerfreigrenze ist auf Ihrem Mietvertrag angegeben und beträgt - insofern nicht im Mietvertrag selbst anderst geregelt - für Reisemobile 350 km/Tag (sog. Kilometerpauschale). Die Kilometerfreigrenze ist auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie die maximale Kilometerleistung nicht überschreiten! Darüber hinaus gefahrene Mehrkilometer werden mit € 0,42/km nachverrechnet. Durch Unterzeichnung des Mietvertrags erteilen Sie uns die Erlaubnis, diesen Betrag einzuziehen mittels Belastung auf Ihrer Zahlungskarte oder Rechnungsversand zur Überweisung.

 

Bei Ausfall oder Beschädigung des Kilometerzählers oder dessen Verplombung sind wir berechtigt - falls sich die tatsächliche während der Mietdauer zurückgelegte Fahrtstrecke nicht anders feststellen lässt - das Mietentgelt auf der Basis der durchschnittlichen Kilometertagesleistung seit dem Tag der Erstzulassung, mindestens aber 100 km/Tag zu berechnen.

 

14. Storno

Für abgeschlossene Mietverträge beträgt die Stornogebühr

      bis 30 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 30% der Gesamtmiete.

      29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 50% der Gesamtmiete.

      14 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 100% der Gesamtmiete.

 

15. Fahrzeugortung/Tracking

Die Fahrzeuge sind mit Fahrzeugortung bzw. Tracking-Systemen ausgestattet, um Ihr Fahrzeug zu lokalisieren, falls es gestohlen oder nicht an uns als Vermieter an den Firmenstandort zurückgebracht wird.

16. Verlorenes Eigentum

Wir werden unser Möglichstes tun, um Sie zu benachrichtigen, wenn wir persönliche Gegenstände im Fahrzeug finden. Gegenstände, die persönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, werden gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen innerhalb von 28 Tagen vernichtet. Alle anderen Gegenstände werden innerhalb von drei Monaten entsorgt.

17. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.

Die Parteien vereinbaren die Geltung von österreichischem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute bzw. Unternehmer sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für Verbraucher gilt §14 KSchG sinngemäß.

18. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO zu verarbeiten. Sofern bei Ortungssystemen/Tracking dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzen wir diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung

und Stilllegung des Fahrzeugs im Falle eines Diebstahles.

Hinsichtlich Verkehrsverstößen, Bußgeldern oder ähnlichem stimmen Sie durch Unterzeichnung des Mietvertrages zu, dass wir Ihre Daten inklusive einer Kopie des Mietvertrages zum Nachweis an die Behörde weitergeben, die/das das Bußgeld oder die Gebühr erhoben hat.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluß. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

 

 

 

 

 

Zusammengefasst erklären Sie Ihre Zustimmung zu folgenden Punkten:

 - Sie mieten das Fahrzeug oder etwaige Ersatzfahrzeuge und/oder individuelle Extras für die vereinbarte Mietdauer.

  - Sie begleichen die im Mietvertrag für das Fahrzeug und die vereinbarte Mietdauer sowie etwaige Extras angegebenen Beträge.

 - Sie tragen die aus einer etwaigen Verlängerung der Mietdauer zusätzlichen Mietkosten.

 -  Sie bezahlen anfallende Verwaltungs- und sonstige Entgelte, Kosten infolge von Diebstahl und Schäden, Mautkosten, Bußgelder bzw. Strafgelder für Parkverstöße, Verkehrsdelikte und sonstige Entgelte, Gerichtskosten und/oder jegliche sonstige Entgelte (Mehrkilometer) gemäß diesen Vertragsbedingungen.